Importquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Außenhandel: bes. Form eines nicht tarifären Handelshemmnisses, bei dem das importierende Land die Importmenge auf ein bestimmtes Niveau beschränkt.
Vgl. auch freiwillige Exportbeschränkung, Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen, Handelspolitik.
2. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: Anteil der Importe am Bruttoinlandsprodukt (BIP).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abschreibung Anlagevermögen Brexit Bruttoinlandsprodukt (BIP) Dienstleistungen Direktinvestition Freihandelszone Humankapital Kooperation Liquidität Produktivität Rechnungswesen Subsidiarität Terms of Trade Volkseinkommen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) Wertschöpfung Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse
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