freiwillige Exportbeschränkung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Voluntary Export Restriction (VER); bes. Form eines nicht tarifären Handelshemmnisses. Das exportierende Land beschränkt die Exportmenge für ein bestimmtes Partnerland auf ein bestimmtes Niveau. Der Umstand, dass das Ausland auf diese Weise durch eine protektionistische Maßnahme profitiert, macht die freiwillige Exportbeschränkung gelegentlich politisch attraktiv. Mengenbeschränkungen führen aber mitunter nicht nur zu heimischen Preiserhöhungen. Es kann seitens der Anbieter der betroffenen Güter ein Anreiz bestehen, die zugestandenen Mengen mit höherwertigen Gütern auszunutzen (quality upgrading).
Vgl. auch Handelspolitik.
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