Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Amtslöschung vom 22.01.2013 - 11:12
Amtslöschung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Löschung einer Eintragung von Amts wegen.
1. Im Grundbuch: Löschung nur auf Antrag. Auch bei unrichtigen Eintragungen nur Widerspruch oder Amtswiderspruch.
Ausnahmen: Bei unzulässiger Eintragung, die für niemand Rechte begründen kann, erfolgt Amtslöschung (§ 53 I 2 GBO); ebenso bei gegenstandslosen Eintragungen (§ 84 GBO).
2. Im Handelsregister: Handelsregister.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon