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Anlagenkartei

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Teil der Anlagenrechnung zur Ergänzung des Anlagennachweises in den Konten der Buchhaltung durch Eintragung der für die einzelnen Anlagen maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Merkmale und zur Ermittlung der Abschreibungswerte. Zu unterscheiden: Maschinenleistungs- und Maschinenkostenkarten, Grundstücks- und Gebäudekarten u.a. Vermerk folgender wirtschaftlicher Daten, sofern Handelsbilanz und Steuerbilanz getrennt geführt werden:
    (1) handelsrechtliche und steuerliche Abschreibungen und Werte,
    (2) kalkulatorische Abschreibungssätze, Abschreibungsbeträge und Restwerte.

    2. Bedeutung: Die Anlagenkartei ersetzt bei sachgemäßer Führung das fortlaufende Bestandsverzeichnis, bei dessen Vorhandensein die jährliche körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke (Buchinventur) unterbleiben kann.

    3. Mindesterfordernisse an den Inhalt der Anlagenkartei: Zugangstag, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und des Bilanzwertes, Abgangstag.

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