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Anwartschaftsdeckungsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Anwartschaftsdeckungsverfahren wird v.a. im Bereich der Lebensversicherungen, aber auch im Bereich der privaten Pensions- und Krankenversicherungen (private Krankenversicherung, PKV) angewendet. Es stellt eine besondere Form der Kapitaldeckung (Kapitaldeckungsverfahren) dar, in welcher jeweils die individuellen Ansprüche abgedeckt werden. Allgemein werden die zur späteren Leistungserfüllung benötigten Beiträge (im Falle der Krankenversicherung zumindest zu einem Teil) vor dem Eintritt des Versicherungsfalls (im Falle der Krankenversicherung vor dem Eintritt einer höheren Schadenswahrscheinlichkeit im Alter) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen eingezogen. Es gilt dabei, dass in jedem Zeitpunkt der Barwert der zu erwartenden Leistungen durch die Summe aus zukünftigen Beiträgen und bereits angesammeltem Deckungskapital gedeckt sein muss.

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