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Arbeitsgesetzbuch

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    Kodifikation des Arbeitsrechts. Die Verpflichtung zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs enthält der Einigungsvertrag (Art. 30 I) wie schon die Weimarer Reichsverfassung (Art. 157 II WRV). Sie wurde bislang nicht erfüllt. Derzeit wird der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes, den die Professoren Martin Henssler und Ulrich Preis im Auftrag der Bertelsmannstiftung vorgelegt haben, lebhaft diskutiert.

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