Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Arbeitsgesetzbuch vom 17.07.2009 - 11:39
Arbeitsgesetzbuch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kodifikation des Arbeitsrechts. Die Verpflichtung zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs enthält der Einigungsvertrag (Art. 30 I) wie schon die Weimarer Reichsverfassung (Art. 157 II WRV). Sie wurde bislang nicht erfüllt. Derzeit wird der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes, den die Professoren Martin Henssler und Ulrich Preis im Auftrag der Bertelsmannstiftung vorgelegt haben, lebhaft diskutiert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon