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Revision von Arbeitsmarktstatistik vom 06.06.2013 - 11:33
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- Revision von Arbeitsmarktstatistik vom 24.01.2013 - 11:49
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- Revision von Arbeitsmarktstatistik vom 14.12.2010 - 09:52
- Revision von Arbeitsmarktstatistik vom 03.03.2010 - 09:26
- Revision von Arbeitsmarktstatistik vom 11.09.2009 - 11:32
- Revision von Arbeitsmarktstatistik vom 08.06.2009 - 13:46
Arbeitsmarktstatistik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: I.e.S. bezeichnet der Begriff die durch Auswertung von Prozessdaten gewonnenen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit als Teil der amtlichen Statistik. I.w.S. werden mit Arbeitsmarktstatistik auch alle Statistiken zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes bezeichnet; neben Arbeitsmarktstatistiken im engeren Sinne zählen hierzu v.a. Erhebungen des Statistischen Bundesamtes.
2. Wichtige Bestandteile der Arbeitsmarktstatistik sind:
a) die regelmäßige Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit: monatliche Veröffentlichung von Daten zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und offenen Stellen sowie zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt und zur sozialen Sicherung. Insbesondere werden im Rahmen der monatlichen Berichterstattung, als Ursprungswerte und teils saisonbereinigt, Bestands- und Bewegungsinformationen zur Arbeitslosigkeit und zu Arbeitslosenquoten sowie Daten zu den der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten bzw. bekannten offenen Stellen bereitgestellt.
b) die Erwerbstätigenrechnung und Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamtes zur Berichterstattung über den dt. Arbeitsmarkt nach dem Labor-Force-Konzept der International Labour Organisation (ILO). Die Orientierung an diesem Konzept stellt eine Vergleichbarkeit mit anderen Staaten her. Vgl. hierzu auch Arbeitskräfteerhebung, Erwerbstätigenrechnung.
c) die Jahresstatistik zum Ende des Berufsberatungsjahres: Ende September veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die Lage auf dem Ausbildungsmarkt, die Daten zu Schulabgängern, Bewerbern um Berufsausbildungsstellen und gemeldeten Berufsausbildungsstellen bereitstellt.
d) Statistiken der Bundesagentur für Arbeit über spezielle Aspekte des Arbeitsmarktes wie bspw. ausgewählte Personengruppen, Arbeitnehmerüberlassung, Kurzarbeit oder Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik.
2. Wichtige Bestandteile der Arbeitsmarktstatistik sind:
a) die regelmäßige Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit: monatliche Veröffentlichung von Daten zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und offenen Stellen sowie zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt und zur sozialen Sicherung. Insbesondere werden im Rahmen der monatlichen Berichterstattung, als Ursprungswerte und teils saisonbereinigt, Bestands- und Bewegungsinformationen zur Arbeitslosigkeit und zu Arbeitslosenquoten sowie Daten zu den der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten bzw. bekannten offenen Stellen bereitgestellt.
b) die Erwerbstätigenrechnung und Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamtes zur Berichterstattung über den dt. Arbeitsmarkt nach dem Labor-Force-Konzept der International Labour Organisation (ILO). Die Orientierung an diesem Konzept stellt eine Vergleichbarkeit mit anderen Staaten her. Vgl. hierzu auch Arbeitskräfteerhebung, Erwerbstätigenrechnung.
c) die Jahresstatistik zum Ende des Berufsberatungsjahres: Ende September veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die Lage auf dem Ausbildungsmarkt, die Daten zu Schulabgängern, Bewerbern um Berufsausbildungsstellen und gemeldeten Berufsausbildungsstellen bereitstellt.
d) Statistiken der Bundesagentur für Arbeit über spezielle Aspekte des Arbeitsmarktes wie bspw. ausgewählte Personengruppen, Arbeitnehmerüberlassung, Kurzarbeit oder Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik.
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