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Arbeitsplatzwettbewerbsmodell
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Nicht institutionalistische, neoklassische Variante innerhalb der Segmentationstheorien (Arbeitsmarkttheorien). Diese betont u.a. informelle Regeln der Kooperation und Selektion und konzipiert den Arbeitsmarkt primär als Ausbildungsmarkt. Die jeweiligen Arbeitsplatzbewerber werden entsprechend ihrer relativen Position in Bezug auf die für das Unternehmen zu erwartenden Ausbildungskosten in eine Arbeitskräfteschlange eingeordnet. Originärer Träger der Produktivität ist der Arbeitsplatz; die Produktivität und Entlohnung des Beschäftigten ist eine Funktion des besetzten Arbeitsplatzes. Die Bewerber um die Arbeitsplätze konkurrieren mittels der Ausbildungskosten, die ihre Anpassung an die Arbeitsplatzbedingungen voraussichtlich erfordern werden. Dabei wird angenommen, dass die Ausbildungskosten mit der Länge der Ausbildungsdauer ansteigen und mit der Höhe des Allgemeinbildungsniveaus sinken. Aus der Warteschlange werden die Bewerber bevorzugt eingestellt, die aufgrund ihrer Hintergrundmerkmale die geringsten Ausbildungskosten für das Unternehmen erwarten lassen.
2. Folge: An die Stelle des Lohnwettbewerbs unter den Arbeitsanbietern tritt somit die Kostenkonkurrenz zwischen den Arbeitsplatzbewerbern. Unterstellt wird, dass Personen mit höherem Allgemeinbildungsniveau höhere Chancen der Rekrutierung haben. Die Außerkraftsetzung des direkten Lohnwettbewerbs und die Einschränkung der Stellenkonkurrenz zwischen bereits Beschäftigten und neu Auszubildenden sichern die Weitergabe des (betriebs-)spezifischen Wissens.
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