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Arbeitsplatzwettbewerbsmodell

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: nicht institutionalistische, neoklassische Variante innerhalb der Segmentationstheorien (Arbeitsmarkttheorien). Sie betont u.a. informelle Regeln der Kooperation und Selektion und konzipiert den Arbeitsmarkt primär als Ausbildungsmarkt. Die  Arbeitsplatzbewerber werden entsprechend ihrer relativen Position in Bezug auf die für das Unternehmen zu erwartenden Ausbildungskosten in eine Arbeitskräfteschlange eingeordnet. Originärer Träger der Produktivität ist nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz; die Produktivität und Entlohnung des Beschäftigten ist eine Funktion des besetzten Arbeitsplatzes. Die Bewerber konkurrieren mittels der Ausbildungskosten, die ihre Anpassung an die Arbeitsplatzbedingungen voraussichtlich erfordern werden. Die Annahme lautet, dass die Ausbildungskosten mit der Länge der Ausbildungsdauer steigen und mit der Höhe des Allgemeinbildungsniveaus sinken. Aus der Warteschlange werden die Bewerber bevorzugt eingestellt, die aufgrund ihrer Hintergrundmerkmale die geringsten Ausbildungskosten für das Unternehmen erwarten lassen.

    2. Folge: An die Stelle des Lohnwettbewerbs unter den Arbeitsanbietern tritt die Kostenkonkurrenz zwischen den Arbeitsplatzbewerbern. Unterstellt wird, dass Personen mit höherem Allgemeinbildungsniveau höhere Chancen der Rekrutierung haben. Die Außerkraftsetzung des direkten Lohnwettbewerbs und die Einschränkung der Stellenkonkurrenz zwischen bereits Beschäftigten und neu Auszubildenden sichern die Weitergabe des (betriebs-)spezifischen Wissens.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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