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Arbeitszeitpolitik

Definition: Was ist "Arbeitszeitpolitik"?
Regelungen gesetzlicher oder vertraglicher Art zur Beeinflussung der Arbeitszeit, um den z.T. divergierenden betrieblichen, individuellen und familiären Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Charakterisierung:

    Summe aller Maßnahmen, die die individuelle und betriebliche Arbeitszeit bezüglich Umfang (chronometrische Dimension) und Lage (chronologische Dimension) beeinflussen.

    Die Ziele der Arbeitszeitpolitik werden im Wesentlichen familien- und beschäftigungspolitisch sowie betriebswirtschaftlich begründet.

    Träger der Arbeitszeitpolitik sind Gesetzgeber, Tarifvertragsparteien, Unternehmensleitungen und betriebliche Arbeitnehmervertretungen.

    II. Maßnahmen:

    1. Die zahlreichen allgemeinen und speziellen gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften in Deutschland (Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutz, Frauenschutz, Mutterschutz, Ladenschlussgesetz), die die tägliche, wöchentliche und jährliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Betriebe regulieren, bieten Ansatzpunkte. Außerdem beeinflussen gesetzliche Regelungen der Schul- und Wehrdienstpflicht, Rentenversicherung etc. die Lebensarbeitszeit der Erwerbstätigen.

    2. Durch Arbeitszeitregelungen, die bes. die Wochenarbeitszeit, die Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeit sowie deren monetäre und/oder zeitliche Vergütung und den Jahresurlaub betreffen nutzen die Tarifvertragsparteien den arbeitszeitpolitischen Spielraum.

    3. Über Betriebsvereinbarungen und einzelvertragliche Regelungen versuchen Arbeitgeber und -nehmer weitergehende Arbeitszeitwünsche zu realisieren. Diese Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Dezentralisierung der Arbeitszeitpolitik werden verstärkt seit Mitte der 1980er-Jahre genutzt. Seit Mitte der 1990er-Jahre gewinnen zudem individuelle Arbeitszeitkonten an Bedeutung.

    Vgl. auch Arbeitszeitmodelle.

    III. Grundrichtungen:

    1. Die staatliche Arbeitszeitpolitik verfolgt bis heute vorrangig Ziele des Arbeitsschutzes. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Arbeitsmarktpolitik) wurde die Verkürzung der Lebensarbeitszeit (Reduzierung des Arbeitskräfteangebots durch Förderung des Vorruhestands) eingesetzt.

    2. Aus beschäftigungspolitischen Gründen streben die Gewerkschaften die Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit (Einstieg in die 35-Stunden-Woche) und den Abbau von Überstunden an, um über eine Verkürzung der effektiven Jahresarbeitszeit das vorhandene Arbeitsvolumen auf mehr Beschäftigte zu verteilen.

    3. Die Arbeitgeberverbände lehnen Gewerkschaftsforderungen nach kollektiven Arbeitszeitverkürzungen als kostensteigernd und beschäftigungsfeindlich ab und schlagen stattdessen Arbeitszeitmodelle vor, die Betrieben und Arbeitnehmern mehr Arbeitszeitflexibilität eröffnen.

    4. Unabhängig von den intendierten Beschäftigungseffekten arbeitszeitpolitischer Maßnahmen wird schließlich die Sicherung der freien Arbeitszeitwahl (Arbeitszeitsouveränität) als arbeitszeitpolitisches Ziel vertreten.

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