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Aufsichtsratssystem
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Charakterisierung: Spezielle Organisationsverfassung der Unternehmensführung. Das Aufsichtsratssystem trennt Geschäftsführung und Kontrolle (Trennungsmodell); klassisch in der dt. Aktiengesellschaft (AG) geregelt mit den Organen Vorstand (Geschäftsführung und Entwicklung der langfristigen Unternehmenspolitik) und Aufsichtsrat (Überwachung und Mitwirkung an herausgehobenen unternehmenspolitischen Entscheidungen bzw. zustimmungspflichtigen Geschäften).
Gegensatz: Board System.
2. Probleme: Verselbstständigung des Vorstandes; Managerherrschaft. Nach den Ergebnissen von empirischen Untersuchungen sind in der Unternehmenswirklichkeit effektive Einwirkungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats auf die Unternehmenspolitik oft nicht festzustellen; über die Personalhoheit (Bestellungs- und Abberufungsrecht des Vorstandes) hinaus reichende Befugnisse liegen danach nicht vor. Mit ein Grund dafür kann auch die personelle Verflechtung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sein: Herkömmliche Praxis war, dass ehemalige Vorstandsvorsitzende im direkten Anschluss nach Beendigung dieses Amtes den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen. Immerhin sah man sich bei der Lobby bemüßigt, gewisse Regulierungen vorzusehen, so regelt Ziff. 5.4.4 des DCGK eine zweijährige Zwangspause. Die kann freilich durch eine Aktionärsquorum von mehr als 25 Prozent der Stimmrechte vermieden werden.
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