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- Revision von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes vom 14.09.2017 - 16:48
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- Revision von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes vom 07.02.2013 - 16:14
- Revision von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes vom 19.04.2010 - 14:13
- Revision von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes vom 02.09.2009 - 11:19
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Im Handels- und Steuerrecht ist eine Aktivierung nicht zulässig.
Bis Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMOG) waren entsprechende Aufwendungen als Bilanzierungshilfe in der Handelsbilanz aktivierungsfähige, aber nicht aktivierungspflichtige Aufwendungen (§ 269 HGB).
Beispiele: Aufwendungen für Probeläufe von Anlagen, für Organisationsberatung, für den erstmaligen Aufbau der Vertriebsorganisation, für Marktstudien; davon zu unterscheiden sind Gründungskosten.
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