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Ausfuhrhandel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Exporthandel, indirekter Export; Handel ins Ausland, bei dem Kontaktanbahnung bzw. Auftragserschließung und Lieferung über zwischengeschaltete fremde (Absatz-)Organe ohne (größere) Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Herstellerfirma auf die Art und Weise des (Folge-)Vertriebs an die nächste(n) Abnehmer- oder Verwenderstufe(n) erfolgen. Der A. kann über die Einschaltung von inländischen oder ausländischen Fremdunternehmen (aus dem Ziel- oder Käuferland oder aus Drittländern) erfolgen. Es handelt sich bei diesen Firmen hauptsächlich um Eigenhändler, Agenturen/Vermittler oder um Generalunternehmen. Ausfuhr durch in- oder ausländische Fremdunternehmen (aus Ziel-, Kauf- oder Drittland); überwiegend Eigenhändler, Agenturen bzw. Vermittler oder Generalunternehmen. Unterscheidung in Verbringung (EU-Mitgliedstaaten) und Ausfuhr (Nicht-EU-Mitgliedstaaten).
Schwerpunkt in Deutschland: Hamburg und Bremen.
Bedeutung: Der A. ist wegen der Direktausfuhr deutscher Hersteller rückläufig.
Gegensatz: Einfuhrhandel.
Vgl. auch Ausfuhr, Außengroßhandel. (Hinweis auf die Incomterns von Vorteil)
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