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Auslandstochtergesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundeinheit des internationalen Unternehmens im Ausland, die eine eigene Rechtspersönlichkeit verkörpert (internationales Management). Die Errichtung einer Auslandstochtergesellschaft kann über Neugründung im Ausland oder durch Akquisition eines ausländischen Unternehmens (internationale Akquisition) erfolgen. Die Auslandstochtergesellschaft muss mit Eigenkapital ausgestattet werden. Die juristische Eigenständigkeit entbindet die Muttergesellschaft nicht immer von der Haftungsverantwortung (globale Unternehmenshaftung). Auslandstochtergesellschaften können sowohl reine Vertriebsgesellschaften als auch produzierende Gesellschaften sein. Aufgrund geografischer Entfernung, kultureller und struktureller Unterschiede zwischen Heimat- und Gastland (internationales Management) entstehen im Vergleich zu nationalen Tochtergesellschaften besondere Anforderungen an das internationale Management (internationale Mutter-Tochter-Beziehungen).

    Gegensatz: Auslandsniederlassung.

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