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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Trennungsentschädigung: Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an private Arbeitnehmer zum Ausgleich von Mehraufwendungen bei auswärtigen Arbeiten. Häufig in Tarifverträgen arbeitsrechtlich geregelt; daher arbeitsrechtlicher Begriff.

    Steuerliche Behandlung: Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit, doppelte Haushaltsführung.

    2. Entlassungsentschädigungen: Abfindung.

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