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Ausschluss
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Gesellschaftsrecht
Ausschluss eines oder mehrerer Gesellschafter aus einer Handelsgesellschaft: Ausschließung. Nach Aktienrecht: Kaduzierung.
Haftungsausschluss
1. Allgemein: Haftungsausschluss, höhere Gewalt, unabwendbares Ereignis.
2. Kfz-Haftung: Gefährdungshaftung nach § 7 I StVG des Kfz-Halters und Fahrers scheidet aus bei bestimmten langsamen Fahrzeugen. Ist der Verletzte ein Arbeitnehmer des Halters, sind Ansprüche bei einem Arbeitsunfall ausgeschlossen, es sei denn, der Halter handelt vorsätzlich. Haftungsausschluss kann auch vereinbart werden (jedoch nicht bei entgeltlicher Personenbeförderung). Ein Schild im Kraftwagen „Sie fahren in diesem Wagen auf eigene Gefahr“ befreit den Kraftwageninhaber nur dann, wenn er den Fahrgast ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat.
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