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Auszahlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
    2. Bankgeschäft
    3. Rechnungswesen

    Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

    Zahlungsmittelbetrag (Bargeld, Giralgeld), der vonseiten eines Wirtschaftssubjektes (Betrieb, Verbraucher, Gemeinde u.Ä.) an andere Wirtschaftssubjekte (der Beschaffungs-, Absatz-, Geld- und Kapitalmärkte) oder an den Staat fließt. Strömungsgröße; zugehörige Bestandsgröße: Zahlungsmittelbestand (Bestand an Kasse + Sichtguthaben bei Banken).

    Gegensatz: Einzahlung.

    Anders: Ausgaben, Aufwendungen, Kosten.

    Bankgeschäft

    Überweisung zur Barauszahlung eines bestimmten Betrages an einen bestimmten Empfänger gegen Legitimation.

    Rechnungswesen

    Als Auszahlung wird im Rechnungswesen ein Abfluss an Zahlungsmitteln (Bargeld, Giralgeld) verstanden. Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand (Bestand an Kasse, Sichtguthaben bei Banken).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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