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Banknote
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von einer dazu ermächtigten Bank (Notenbank) ausgegebenes Papiergeld. Für Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel besteht unbeschränkte Annahmepflicht, z.B. für den Euro innerhalb des europäischen Währungsraums.
Ausgabe von Banknoten erfolgt im Euro-Währungsgebiet durch das Eurosystem; in der Bundesrepublik Deutschland werden die Euro-Banknoten von der Deutschen Bundesbank ausgegeben (§ 14 BBankG bzw. Art. 106 EGV). Bis Ende 2001 wurden auf DM lautende Banknoten ausgegeben.
Stückelung: Notenstückelung.
Vgl. auch Notenumlauf.
Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.
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