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Banknote

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von einer dazu ermächtigten Bank (Notenbank) ausgegebenes Papiergeld. Für Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel besteht unbeschränkte Annahmepflicht, z.B. für den Euro innerhalb des europäischen Währungsraums.

    Ausgabe von Banknoten erfolgt im Eurowährungsgebiet durch das Eurosystem; in der Bundesrepublik Deutschland werden die Eurobanknoten von der Deutschen Bundesbank ausgegeben (§ 14 BBankG bzw. Art. 128 AEUV). Bis Ende 2001 wurden auf DM lautende Banknoten ausgegeben.

    Stückelung: Notenstückelung.

    Vgl. auch Notenumlauf.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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