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Beamtenversorgung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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umfasst Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangsgeld und Ausgleich bei bes. Altersgrenzen sowie Versorgung im Krankheitsfall (Beihilfe); geregelt im Beamtenversorgungsgesetz i.d.F. vom 16.3.1999 (BGBl I 322, 847, 2033) m.spät.Änd. Seit der Föderalismusreform sind Bund und Länder befugt, für ihre jeweiligen Beamten eigenständige Regelungen zu treffen.
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