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Berufsbildungsbericht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zentrales Planungsinstrument im Rahmen der Berufsbildungsförderung. Der Berufsbildungsbericht ist bis zum 1. März jeden Jahres vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zu erstatten und wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erstellt. Er soll die voraussichtliche Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebotes der kommenden Jahre darstellen und bei einer Gefährdung der Sicherung eines ausgewogenen Angebots Vorschläge für deren Behebung unterbreiten.

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