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Berufsbildungsbericht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zentrales Steuerungsinstrument im Rahmen der Berufsbildungsförderung. §86 BBiG verpflichtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Entwicklung der Berufsbildung kontinuierlich zu beobachten und bis zum 1.4. jeden Jahres an die Bundesregierung Bericht zu erstatten. Der Berufsbildungsbericht wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erstellt. Er soll den Stand und die voraussichtliche Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebotes der kommenden Jahre darstellen und bei einer Gefährdung der Sicherheit eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots Vorschläge für deren Behebung unterbreiten. Der Berufsbildungsbericht soll daher zwei Teile haben:
    a) für das zurückliegende Jahr Angaben
    (1) zur Zahl der neu-abgeschlossenen und der noch bestehenden Berufsausbildungsverträge,
    (2) zur Zahl der unbesetzt gebliebenen Ausbildungsplätze sowie
    (3) zur Zahl der nicht vermittelten Ausbildungsplätze suchenden Personen.
    (b) Für das laufende Jahr Einschätzungen
    (1) zur erwarteten Zahl der Ausbildungsplätze suchenden Personen und
    (2) zum erwarteten Angebot an Ausbildungsplätzen. Stichtag ist jeweils der Wechsel des Ausbildungsjahres zwischen dem 30.09. und dem 01.10.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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