Zitierfähige Version
- Revision von Berufsbildungssystem vom 19.02.2018 - 16:19
- Revision von Berufsbildungssystem vom 15.11.2017 - 17:32
- Revision von Berufsbildungssystem vom 19.10.2017 - 14:39
- Revision von Berufsbildungssystem vom 22.07.2014 - 15:23
- Revision von Berufsbildungssystem vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Berufsbildungssystem vom 04.04.2011 - 14:00
- Revision von Berufsbildungssystem vom 21.10.2010 - 12:46
- Revision von Berufsbildungssystem vom 17.09.2009 - 15:39
- Revision von Berufsbildungssystem vom 08.06.2009 - 10:50
Berufsbildungssystem
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff/Grundstruktur: Unter institutionell-organisatorischem Aspekt umfasst das Berufsbildungssystem alle öffentlichen und privaten Einrichtungen von Bildungsmaßnahmen, die direkt oder indirekt an einer beruflichen Qualifizierung beteiligt sind. Die Qualifizierungsmaßnahmen zielen auf das Erreichen beruflicher Abschlüsse auf verschiedenen Stufen mit den entsprechenden formalen Berechtigungen. Daneben geht es um die Ausbildung einer kurzfristigen, tätigkeitsbezogenen Anpassung (Flexibilität) sowie einer beruflichen Beweglichkeit (Mobilität). Die Qualifizierungsmaßnahmen beziehen sich dabei auf stufenweise fortschreitend aufgebaute vorberufliche Bildung, Vorbereitung auf eine Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit, berufliche Erstausbildung (diese besitzt innerhalb der dualen Berufsbildung den quantitativ größten Stellenwert), Vermittlung von Studienzugangsberechtigungen, gehobene Berufsbildung (berufliche Weiterbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung).
2. Träger der Einrichtungen des Berufsbildungssystems sind in den meisten Fällen öffentliche oder private Schulen, Betriebe, überbetriebliche Einrichtungen, Fortbildungszentren, Rehabilitationszentren, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften etc.
3. Zentrale rechtliche Grundlage des Berufsbildungssystems ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 m.spät.Änd. Nach § 1 I BBiG umfasst die Berufsbildung die „Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung”; in der Praxis hat sich das Berufsbildungssystem jedoch wesentlich vielschichtiger entwickelt. In Bezug auf die Berufsausbildung gibt es neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch andere Gesetze, die ausdrücklich die Rechte der Auszubildenden in ihren Regelungsbereich einbeziehen, z.B. Bundesurlaubs-, Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs-, Bundespersonalvertretungs- und Kündigungsschutzgesetz. Für die Berufsausbildung gilt neben dem Berufsbildungsgesetz die Handwerksordnung (HandwO).
4. Problemfelder: Nachdem in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Bildung durchgeführt wurden (u.a. Ausbau des Berufsgrundbildungsjahres, Schaffung gestufter Ausbildungsordnungen, Modellversuche zur Ausbildung von Mädchen in gewerblich-technischen Berufen), werden heute von Berufspädagogik und Bildungspolitik folgende Problemfelder innerhalb des Berufsbildungssystems hervorgehoben: schrittweise Herstellung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung (Berufsbildung); Stärkung und Anpassung der Berufsschule an neue Berufsbildungs- und Arbeitsmarkterfordernisse; Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen; Verbesserung der Abstimmung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung; Integration neuer Informations- und Kommunikationstechniken in die berufliche Ausbildung; Ausbau der beruflichen Weiterbildung; Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen (Mädchen, behinderte Menschen, Ausländer); kontinuierliche fachliche und pädagogische Qualifizierung der Ausbilder. Überlagert werden diese qualitativen Probleme bes. in strukturschwachen Regionen durch den anhaltenden Mangel an qualifizierten Ausbildungsplätzen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon