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Beschaffungsbudget

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Budget der geplanten Aufwendungen für die zu beschaffenden Objekte (Einkaufsbudget) und für die Durchführung aller beschaffungswirtschaftlichen Aufgaben (Beschaffungskostenbudget).

    Zweck: Vorgabe, Koordination und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungspolitik (Beschaffung).

    1. Das Einkaufsbudget basiert auf den Planpreisen für das geplante Einkaufsvolumen. Unter Einbeziehung der Zahlungstermine lassen sich liquiditätswirksame Auswirkungen aufzeigen.

    2. Das Beschaffungskostenbudget wird verursachungsbezogen untergliedert in Bezugskosten-, Verwaltungskosten- und Bereitstellungskostenbudget. Die Wertansätze beruhen auf Planpreisen bzw. -kosten.

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