Direkt zum Inhalt

Beschaffungskosten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.w.S.: Alle Kosten, die zur Beschaffung der notwendigen Sach- und Dienstleistungen vom Betrieb aufgewandt werden müssen. Beschaffungskosten setzen sich zusammen aus:
    (1) Beschaffungspreis (Preis der Güter am Markt),
    (2) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Kosten der Beschaffungsstelle. In diesem Sinn Synonym für Anschaffungskosten.

    2. I.e.S.: Nebenkosten der Beschaffung, d.h. die Anlieferungskosten, die sich u.a. aus Fracht und Versicherung zusammensetzen.

    3. Planung: Das Beschaffungskostenbudget ist Teil des Beschaffungsbudgets.

    Vgl. auch Logistikkosten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com