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Beschaffungskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.w.S.: Alle Kosten, die zur Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen vom Unternehmen aufgewandt werden müssen. Beschaffungskosten setzen sich zusammen aus:
    (1) Beschaffungspreis (Preis der Güter am Markt),
    (2) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Kosten der Beschaffungsstelle. In diesem Sinn Synonym für Anschaffungskosten.

    2. I.e.S.: Nebenkosten der Beschaffung, d.h. die Anlieferungskosten, die sich u.a. aus Fracht und Versicherung zusammensetzen.

    3. Planung: Das Beschaffungskostenbudget ist Teil des Beschaffungsbudgets.

    Vgl. auch Logistikkosten.

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