Direkt zum Inhalt

betriebliche Übung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betriebsübung; tatsächliche gleichmäßige Übung innerhalb eines Betriebs. Eine betriebliche Übung liegt dann vor, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers folgern können, es handle sich um eine auf Dauer angelegte Handhabung, die auch künftig eingehalten wird. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer aus dem Verhalten, bes. aus einer über längere Zeit vorbehaltlos geübten Praxis, auf das Vorliegen eines Verpflichtungswillens mit einem bestimmten Inhalt schließen durfte.

    Beispiel: Mehrfache Gewährung gleichartiger Sozialleistungen.

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung wird zum Inhalt des Arbeitsvertrags und kann vom Arbeitgeber nicht wieder einseitig aufgehoben oder widerrufen werden. Sie kann aber durch eine entgegengesetzte betriebliche Übung wieder beseitigt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht widerspricht (im Einzelnen umstritten). - Die betriebliche Übung ist abzugrenzen von der Gesamtzusage. Diese beruht, anders als die betriebliche Übung, auf einer ausdrücklichen Erklärung des Arbeitgebers.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com