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Revision von betriebliches Bündnis für Arbeit vom 17.07.2009 - 11:43
betriebliches Bündnis für Arbeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene über den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Entgeltverzicht, Arbeitszeitverlängerung oder Flexibilisierung. Ist der Arbeitgeber an einen Flächentarifvertrag gebunden, können dessen Normen nur durch einen speziellen Firmentarifvertrag unterschritten werden oder wenn eine Tariföffnungsklausel das erlaubt.
Vgl. auch Günstigkeitsprinzip.
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