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betriebliches Bündnis für Arbeit
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Bezeichnung für Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene über den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Entgeltverzicht, Arbeitszeitverlängerung oder Flexibilisierung. Ist der Arbeitgeber an einen Flächentarifvertrag gebunden, können dessen Normen nur durch einen speziellen Firmentarifvertrag unterschritten werden oder wenn eine Tariföffnungsklausel das erlaubt.
Vgl. auch Günstigkeitsprinzip.
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