betriebliches Bündnis für Arbeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene über den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Entgeltverzicht, Arbeitszeitverlängerung oder Flexibilisierung. Ist der Arbeitgeber an einen Flächentarifvertrag gebunden, können dessen Normen nur durch einen speziellen Firmentarifvertrag unterschritten werden oder wenn eine Tariföffnungsklausel das erlaubt.
Vgl. auch Günstigkeitsprinzip.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
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Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifvertrag
höhere Gewalt
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