Direkt zum Inhalt

Betriebswahlvorstand

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gremium zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebswahl (Betriebsrat); bestehend aus in der Regel drei Mitgliedern. Der Betriebswahlvorstand ist vom Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit zu bestellen; hilfsweise wird der Betriebswahlvorstand vom Arbeitsgericht (§§ 16 II, 18, 23 II BetrVG), in besonderen Fällen auch von einer Betriebsversammlung (§ 17 BetrVG) bestellt. Im vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe (5-50 wahlberechtigte Arbeitnehmer) wird der Betriebswahlvorstand in einer Wahlversammlung gewählt (§§ 14a, 17a BetrVG).

    Aufgaben: Rechtzeitige Einleitung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com