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Bewertung der bebauten Grundstücke

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    Der Wert der bebauten Grundstücke ist nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln. Für die Wertermittlung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 I des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften (§ 182 Bewertungsgesetz).

    Vgl. auch Bewertung.

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