Direkt zum Inhalt

Vergleichswertverfahren

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Vergleichswertverfahren wird u.a. bei der Bewertung von Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser in Erbfällen nach der Erbschaftsteuerreform herangezogen. Nach der gesetzlichen Regelung gemäß Wertverordnung können hierfür zwei Verfahrenswege herangezogen werden
    (a) auf der einen Seite die Heranziehung von vergleichbaren Kaufpreisen und
    (b) auf der anderen Seite die Anwendung von Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse (§§ 182 II f. BewG).

    2. Vergleichsgrundstücke: Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens wird der Kaufpreis von vergleichbaren Grundstücken zugrunde gelegt (§ 183 I Satz 1 BewG). Hierzu werden Grundstücke herangezogen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen, d.h. vergleichbar sind. Vorrangig sind dabei die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise anzuwenden; nachrangig können auch Unterlagen zu vergleichbaren Käufen zugrunde gelegt werden, die der Finanzverwaltung vorliegen.

    3. Vergleichsfaktoren: Alternativ zu den Preisen für Vergleichsgrundstücke können sog. Vergleichsfaktoren herangezogen werden (§ 183 II Satz 1 BewG). Die Ermittlung und die Mitteilung dieser Vergleichsfaktoren für die geeignete Bezugseinheiten wie beispielsweise Raum- oder Flächeneinheiten des Gebäudes erfolgt durch Gutachterausschüsse. Werden Vergleichsfaktoren verwendet, die sich nur auf das Gebäude und nicht auf den Boden beziehen, ist der Bodenwert nach § 179 BewG gesondert zu berücksichtigen (§ 183 II Satz 2 BewG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Vergleichswertverfahren"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Vergleichswertverfahren Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vergleichswertverfahren-51635 node51635 Vergleichswertverfahren node32056 gemeiner Wert node32056->node51635 node38793 Nennwert node32056->node38793 node49526 Teilwert node32056->node49526 node35437 Ertragswert node32056->node35437 node28473 Anlagevermögen node28473->node32056 node34837 Grundstück node34837->node51635 node36584 Gewerbebetrieb node34837->node36584 node27887 Auflassungsvormerkung node27887->node34837 node47118 Vorsteuerabzug node47118->node34837 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node34837 node35235 Gebäudewert node35235->node51635 node35235->node35437 node35235->node34837 node29754 Betriebsvermögen node35235->node29754 node49243 wirtschaftliche Einheit node35235->node49243 node53356 Wertermittlung bei Wohnungseigentum node53356->node51635
    Mindmap Vergleichswertverfahren Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vergleichswertverfahren-51635 node51635 Vergleichswertverfahren node32056 gemeiner Wert node32056->node51635 node34837 Grundstück node34837->node51635 node35235 Gebäudewert node35235->node51635 node53356 Wertermittlung bei Wohnungseigentum node53356->node51635

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete