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Bildungspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bildungspolitik ist die Gesamtheit der Entscheidungen, Handlungen, Handlungsprogramme und Regelungen, die von öffentlichen oder privaten Organisationen getroffen werden, um die Bedingungen für das Gelingen von Lernprozessen inhaltlich, organisatorisch und ressourcenmäßig zu gestalten.

    2. Begründung staatlicher Bildungspolitik: Am Anfang staatlicher Bildungspolitik standen das Interesse des (preußischen) Staates an einer schreib-, lese- und rechenkundigen Beamten-, Offiziers- und Soldatenschaft, sowie die Erwartung, dass eine staatlich gewährte Volksbildung einerseits produktive Kräfte freisetzen und die wirtschaftliche Entwicklung fördern, andererseits die Bevölkerung in die bestehende Gesellschaft integrieren und soziale Unruhen verhindern werde. Aus dieser historischen Entwicklung erwuchs die These, Bildung sei ein öffentliches Gut, in gewissem Umfang gar ein meritorisches Gut. Daher gilt heute die Sicherung eines bestimmten Bildungsniveaus als ein aus dem Grundgesetz ableitbares gesellschaftliches Ziel und als staatliche Aufgabe. Aus den historischen Anfangsbedingungen entwickelte sich ein faktisches Monopol des Staates als Bildungsanbieter, der allein die vom Art. 72 GG geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse gewährleisten könne.

     

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