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Börsennotierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse. Börsennotierte Wertpapiere und damit auch die sie emittierenden Unternehmen unterliegen in Deutschland einer bes. strengen Kontrolle. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.4.1998 gilt vorrangig für börsennotierte Gesellschaften. Dies sind Unternehmen, deren Aktien an einem Markt zugelassen sind, der von staatlichen Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist (§ 3 II AktG). In Deutschland sind damit der amtliche Markt und der geregelte Markt gemeint. Nicht börsennotiert sind die Unternehmen im Freiverkehr. Darüber hinaus ist die Definition der Börsennotierung nicht auf die Zulassung in Deutschland beschränkt.

    Vgl. auch Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel.

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