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Börsennotierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse. Börsennotierte Wertpapiere und damit auch die sie emittierenden Unternehmen unterliegen den sog. Zulassungsfolgepflichten. Das beinhaltet z.B. die Pflicht zur Veröffentlichung von Ad-Hoc-Mitteilungen. In Deutschland ist damit der regulierte Markt (früher amtliche und geregelte Markt) gemeint, nicht aber Unternehmen im Freiverkehr. – Vgl. auch Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel.

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