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Bund-Länder-Finanzausgleich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vertikaler Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Die Aufgaben von Bund und Ländern sind im Grundgesetz allg. und unvollständig aufgeführt (Finanzverfassung); zudem ist jede Ebene haushaltswirtschaftlich selbstständig. Daher kann ein Vergleich des Finanzbedarfs beider Ebenen nicht quantitativ exakt erfolgen. Dasselbe gilt für einen Vergleich der Finanzkraft. Derartige Überlegungen finden Eingang in den originären Finanzausgleich beim Aushandeln der Umsatzsteueranteile zwischen Bund und Ländern.

    Ein ergänzender aktiver Finanzausgleich zwischen beiden Ebenen findet nach Art. 106 IV GG dann statt, wenn der Bund den Ländern durch Bundesgesetz zusätzliche Ausgaben auferlegt. Außerdem kann der Bund nach Art. 107 II Satz 3 GG leistungsschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allg. Finanzbedarfs (Ergänzungszuweisungen) gewähren. Bundesergänzungszuweisungen sind die dritte Stufe des Bundestaatlichen Finanzausgleichs. Sie sollen die nach dem Länderfinanzausgleich verbleibende Lücke zur durchschnittlichen Finanzkraft bei leistungsschwachen Ländern weiter verringern. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen erhalten Länder, deren Finanzkraft je (gewichtetem) Einwohner nach dem Länderfinanzausgleich unter 99,5 % des Durchschnitts liegt. Die nach Länderfinanzausgleich verbleibende Lücke wird zu 77,5 % aufgefüllt.

    Aufgrund der veränderten föderativen Struktur und der erheblich gestiegenen Unterschiede der horizontalen und vertikalen Deckungsrelationen, die die Vereinigung Deutschlands mit sich gebracht hat, sind beim Bund-Länder-Finanzausgleich generell beträchtliche materielle Änderungen eingetreten. In der seit dem 1.1.1995 erfolgten Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs sind die Bundesergänzungszuweisungen weiter gewachsen (2011: 12,2 Mrd. Euro). Gleichzeitig hat die Unsystematik weiter zugenommen. 2011 erhielten die folgenden Länder Bundesergänzungszuweisungen: Berlin 2,533 Mrd. Euro, Brandenburg 1,587 Mrd. Euro, Bremen 227 Mio. Euro, Mecklenburg-Vorpommern 1,204 Mrd. Euro, Niedersachsen 83 Mio. Euro, Rheinland-Pfalz 173 Mio. Euro, Saarland 122 Mio. Euro, Sachsen 2,814 Mrd. Euro, Sachsen-Anhalt 1,721 Mrd. Euro, Schleswig-Holstein 112 Mio. Euro sowie Thüringen 1,593 Mrd. Euro.

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