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Charta der Grundrechte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Am 7.12.2000 unterzeichneten in Nizza die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission die Charta der Grundrechte. Sie wurde von einem Konvent ausgearbeitet und beruht auf den gemeinsamen Verfassungstraditionen, den einschlägigen internationalen Verträgen und der Rechtssprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ihre Integration in die zukünftige Verfassung der EU (Verfassung für Europa) wurde vom Europäischen Konvent vorgeschlagen.

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