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Dauerschuldverhältnis

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    Vertragsverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung in wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht, z.B. Miete, Pacht, Darlehen, Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Versicherungsverträge und Schiedsverträge. Das Dauerschuldverhältnis kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 314 BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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