Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dauerschuldverhältnis vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Dauerschuldverhältnis vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Dauerschuldverhältnis vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Dauerschuldverhältnis vom 28.02.2013 - 15:00
- Revision von Dauerschuldverhältnis vom 01.04.2010 - 09:25
- Revision von Dauerschuldverhältnis vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von Dauerschuldverhältnis vom 14.05.2008 - 10:22
Dauerschuldverhältnis
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertragsverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung in wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht, z.B. Miete, Pacht, Darlehen, Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Versicherungsverträge und Schiedsverträge. Das Dauerschuldverhältnis kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 314 BGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon