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Revision von Debitorenwagnis vom 28.06.2010 - 15:51
Debitorenwagnis
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kalkulatorisches Wagnis (Wagnisse), durch dessen Verrechnung der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Forderungsausfällen erreicht. Die nach Erfahrungssätzen gebildeten Debitorenwagniskosten werden zumeist den Finanzierungskosten zugeschlagen.
Vgl. auch Delkredere.
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