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Debitorenwagnis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kalkulatorisches Wagnis (Wagnisse), durch dessen Verrechnung der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Forderungsausfällen erreicht. Die nach Erfahrungssätzen gebildeten Debitorenwagniskosten werden zumeist den Finanzierungskosten zugeschlagen.

    Vgl. auch Delkredere.

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