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Destination
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zielgebiet, Zielort; 1. Begriff im Tourismus: Unter Destination versteht man einen geografischen Raum, oft einen Ort/ eine Region, in dem alle für den Aufenthalt relevanten Elemente, wie z.B. Landschaft, Fauna, Flora, klimatische Gegebenheiten, kulturhistorische Attraktionen, Unterkunft, Freizeiteinrichtungen und sonstige Infrastruktur vorhanden sind. Sie wird aufgrund der Kombination der Angebotsfaktoren vom Gast als Reiseziel ausgewählt bzw. von Reiseveranstaltern vermarktet. Für die Organisation und Vermarktung der Destination ist in der Regel eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) zuständig.
2. Begriff in Beförderungsverträgen: Hier wird unter Destination der von Verkehrsunternehmen angesteuerte (fahrplanmäßige) Zielort, unabhängig von den vom Passagier gewählten Reisewegen, verstanden, z.B. Zielflughafen, Seehafen etc.
3. Begriff aus Reiseveranstaltersicht: Als Destination wird das endgültige Reiseziel bezeichnet, das im Reisevertrag benannt wurde und in das der Reisende für seinen Urlaub „transportiert“ wird.
4. Merkmale: Die Destination wird mittels des jeweiligen ursprünglichen (= Angebotsfaktoren und Merkmale einer Destination, die ohne touristische Aktivitäten vorhanden sind) und abgeleiteten Angebotes (= Angebotsfaktoren, die aufgrund touristischer Aktivitäten in erster Linie für Touristen entstanden sind) beschrieben. Unterschiedliche Leistungsträger oder auch Orte und Gemeinden innerhalb eines zusammengehörenden geografischen Raumes werden i.d.R. als zusammengehörend wahrgenommen und treten somit als Destination im Wettbewerb auf. Somit stellt die Destination eine Wettbewerbseinheit dar, die wie ein Unternehmen geführt werden sollte. Als wesentliches Merkmal der Wettbewerbseinheit Destination ist die Vielzahl von unabhängigen Leistungsträgern in der Destination hervorzuheben, die in einem kooperativen Prozess in die Wettbewerbseinheit Destination integriert werden.
5. Kundensicht: Oft wird formuliert, dass die Destination aus Sicht des Kunden dem Raum entspricht, in dem alle mit der Reise verbundenen Bedürfnisse erfüllt werden können. Demnach kann auch ein Hotel (für den Besucher einer Tagung/ Konferenz) oder ein Ressort als Destination angesehen werden. Allerdings sind hier die für das Destinationsmanagement relevanten Rahmenbedingungen insofern verändert, dass bspw. für die Führung eines Hotels oder Ressorts nur ein Unternehmen zuständig ist.
6. Träger: Als Träger des Destinationsmanagements und -marketings wird eine Destinationsmanagementorganisation eingesetzt. Diese ist nicht an eine spezifische Rechtsform gebunden. Auch die wahrgenommenen Aufgaben können in Abhängigkeit der vorherrschenden politischen, wirtschaftlichen sowie juristischen Rahmenbedingungen variieren.
Vgl. auch Destinationsprodukt.
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