Zitierfähige Version
- Revision von Destinationsmanagementorganisation (DMO) vom 19.02.2018 - 14:57
- Revision von Destinationsmanagementorganisation (DMO) vom 09.01.2013 - 15:13
- Revision von Destinationsmanagementorganisation (DMO) vom 19.01.2011 - 11:33
- Revision von Destinationsmanagementorganisation (DMO) vom 10.12.2010 - 09:23
- Revision von Destinationsmanagementorganisation (DMO) vom 12.10.2009 - 10:23
- Revision von Destinationsmanagementorganisation (DMO) vom 27.07.2009 - 13:42
Destinationsmanagementorganisation (DMO)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) ist ein privatrechtliches Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit, selten ein PPP-Konstrukt.
2. Merkmale: Letztere ist in die kommunale/städtische Verwaltung integriert und nicht rechtsfähig. Bei privatrechtlichen Organisationsformen ist der Einfluss der Politik i.d.R. hoch, da die jeweilige politische Ebene an der Destinationsmanagementorganisation beteiligt ist und diese (mit)finanziert. Wesentliches Merkmal der Destinationsmanagementorganisation ist, dass sie keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Leistungsträgern hat und somit auf deren freiwillige Zusammenarbeit angewiesen ist, was ein effizientes Destinationsmanagement deutlich erschwert. Die häufigsten Rechtsformen: Eigenbetrieb, Eigengesellschaft, eingetragener Verein (e.V.), GmbH.
3. Aufgaben: Koordination des Destinationsproduktes, Anbahnung und Unterstützung von Kooperationen unter den Leistungsträgern in der Destination. Oft mit einem öffentlichen Auftrag (Förderung des Tourismus im Wirkungsbereich) verbunden, der eine weitgehende Gleichbehandlung der Leistungsträger erfordert und eine wirtschaftlich-gewinnorientierte Tätigkeit erschwert. Weitere Aufgaben: Ausarbeitung und Umsetzung einer Wettbewerbsstrategie sowie die Vermarktung der Destination als Ganzes. Häufig wird auch das Computerreservierungssystem betrieben.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon