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Destinationsmanagementorganisation (DMO)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) ist ein privatrechtliches Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit, selten ein PPP-Konstrukt.

    2. Merkmale: Letztere ist in die kommunale/städtische Verwaltung integriert und nicht rechtsfähig. Bei privatrechtlichen Organisationsformen ist der Einfluss der Politik i.d.R. hoch, da die jeweilige politische Ebene an der Destinationsmanagementorganisation beteiligt ist und diese (mit)finanziert. Wesentliches Merkmal der Destinationsmanagementorganisation ist, dass sie keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Leistungsträgern hat und somit auf deren freiwillige Zusammenarbeit angewiesen ist, was ein effizientes Destinationsmanagement deutlich erschwert. Die häufigsten Rechtsformen: Eigenbetrieb, Eigengesellschaft, eingetragener Verein (e.V.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

    3. Aufgaben: Koordination des Destinationsproduktes, Anbahnung und Unterstützung von Kooperationen unter den Leistungsträgern in der Destination. Oft mit einem öffentlichen Auftrag (Förderung des Tourismus im Wirkungsbereich) verbunden, der eine weitgehende Gleichbehandlung der Leistungsträger erfordert und eine wirtschaftlich-gewinnorientierte Tätigkeit erschwert. Weitere Aufgaben: Ausarbeitung und Umsetzung einer Wettbewerbsstrategie sowie die Vermarktung der Destination als Ganzes. Häufig wird auch das Computerreservierungssystem betrieben.

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