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Destinationsmanagementorganisation (DMO)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) ist ein privatrechtliches Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit, selten ein PPP-Konstrukt (Public Private Partnership).

    2. Merkmale: Als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit ist sie in die kommunale/ städtische Verwaltung integriert und nicht rechtsfähig. Bei privatrechtlichen Organisationsformen ist der Einfluss der Politik i.d.R. hoch, da die jeweilige politische Ebene an der Destinationsmanagementorganisation beteiligt ist und diese (mit)finanziert. Wesentliches Merkmal der Destinationsmanagementorganisation ist, dass sie keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Leistungsträgern hat und somit auf deren freiwillige Zusammen- und Mitarbeit angewiesen ist, was ein effizientes Destinationsmanagement deutlich erschwert. Somit weist die DMO eine enge Verwandtschaft zur Holdingstruktur auf. Die häufigsten Rechtsformen: Eigenbetrieb, Eigengesellschaft, eingetragener Verein (e.V.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
    Aktuell sind in Deutschland noch mehr als 2/3 der DMO in einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform verankert.

    3. Aufgaben: Koordination des Destinationsproduktes, Anbahnung und Unterstützung von Kooperationen unter den Leistungsträgern in der Destination. Oft mit einem öffentlichen Auftrag (Förderung des Tourismus im Wirkungsbereich) verbunden, der eine weitgehende Gleichbehandlung der Leistungsträger erfordert und eine wirtschaftlich-gewinnorientierte Tätigkeit erschwert. In einigen Destinationen wird die (Mit-)Vermarktung von Leistungsträgern an die Zahlung eines Marketingzuschusses gekoppelt. Weitere Aufgaben: Ausarbeitung und Umsetzung einer Wettbewerbsstrategie sowie die Vermarktung der Destination als Ganzes. Häufig wird auch das Computerreservierungssystem betrieben.

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