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dezentrale Energieversorgung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Gegensatz zu zentraler Energieversorgung versteht man unter dezentraler Energieversorgung die Energiebereitstellung durch kleinere Anlagen in Verbrauchernähe. Diese Begriffsdefinition hat also eine geografische und eine quantitative Komponente: Die dezentralen Energieumwandlungsanlagen stehen unmittelbar dort, wo die Energie gebraucht wird und die Energiebereitstellung erfolgt durch verhältnismäßig mehr, dafür aber wesentlich kleinere Anlagen im Vergleich zur zentralen Energieversorgung.  Daraus ergeben sich neue Anforderungen an Energiemanagement, Netzbetrieb und Schutztechnik.

    Unter dezentralen Stromerzeugungsanlagen versteht man daher insb. solche Anlagen, die in ein öffentliches Verteilnetz, gewöhnlich ein Mittel- oder Niederspannungsnetz, einspeisen oder der Eigenversorgung dienen. Auch Inselnetze (Zusammenschaltung weniger, kleiner Stromerzeuger und -verbraucher in ländlichen Regionen ohne Anschluss an ein öffentliches Stromnetz) zählt man zur dezentralen Stromerzeugung und -versorgung. Gleichermaßen werden Wind- und Solarkraftanlagen üblicherweise zur dezentralen Stromerzeugung gezählt, wobei hier nach obiger Definition darauf geachtet werden sollte, auf welcher Netzebene die Anlagen einspeisen. Insb. im Bereich der Windkraft ist der Übergang zur zentralen Stromerzeugung fließend.

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