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Dienstalter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bezeichnung für die Gesamtheit aller geleisteten Dienstjahre nach dem 21. Lebensjahr, wenn die Ernennung zum Beamten nicht später erfolgte. Zum Teil in den Bundesländern noch Grundlage für die Berechnung der Dienstbezüge (Besoldung) und des Ruhegehaltes. Der Bund hat das Dienstalter als Berechnungsgrundlage inzwischen aufgegeben und Erfahrungszeiten eingeführt (§ 27 BBesG). Das Dienstalter als Grundlage für die Besoldung ist wegen einer eventuellen Altersdiskriminierung in die Kritik geraten.
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