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Dienstalter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bezeichnung für die Gesamtheit aller geleisteten Dienstjahre nach dem 21. Lebensjahr, wenn die Ernennung zum Beamten nicht später erfolgte. War Grundlage für die Berechnung der Dienstbezüge (Besoldung) und des Ruhegehaltes. Der Bund und die Länder haben das Dienstalter als Berechnungsgrundlage inzwischen aufgegeben und Erfahrungszeiten eingeführt (für den Bund § 27 BBesG). Das Dienstalter als Grundlage für die Besoldung war wegen Altersdiskriminierung in die Kritik geraten und wurde in der Rechtsprechung entsprechend für rechtswidrig erklärt.
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