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Diskontsatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zinssatz für Wechselkredite (Diskontkredit). Beim Wechselankauf werden die anzukaufenden Wechsel mit dem im Kreditvertrag vereinbarten Zinssatz (D.) entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Dem Kreditnehmer (Wechseleinreicher) wird der Barwert der Wechsel gutgeschrieben. Bei Fälligkeit der Wechsel erfolgt die Rückzahlung durch den Zahlungspflichtigen zum Nennbetrag der Wechsel. Die Differenz zwischen Barwert und Nennbetrag wird als Diskont bezeichnet.

    2. Die Deutsche Bundesbank gewährt Rediskontkredite zum amtlich festgesetzten Diskontsatz, von dessen Veränderungen Signalfunktionen für den Geldmarkt ausgingen (Leitzinsen).

    Die Europäische Zentralbank legt keinen Diskontsatz mehr fest. (Stattdessen übernimmt der Hauptrefinanzierungssatz die Rolle des Leitzinssatzes.)

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